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Anordnungsmodell Psychotherapie sowie Psychiatrische Beurteilung der Weiterführung der ambulanten Therapie nach 30 Sitzungen 

Anordnungsmodell Psychotherapie

Die anordnenden Ärzt:innen stellen den Patient:innen eine Anordnung für eine Psychotherapie aus. In der Regel für 15 Sitzungen.

Die psychologischen Psychotherapeut:innen informieren die anordnenden Ärzt:innen, ob die Therapie über 15 Sitzungen hinaus weitergeführt werden muss. 

Die anordnenden Ärzt:innen stellen eine zweite Anordnung für weitere 15 Sitzungen aus. Falls darüber hinaus weitere Sitzungen notwendig sind, erstellen die Psychotherapeut:innen ab der 26. Sitzung das Formular "Antrag zur Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie nach der 30. Sitzung".

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Die anordnenden Ärzt:innen konsultieren Psychiater:innen, die den Fall beurteilen und einen Bericht zur weiteren Kostengutsprache erstellen. Dieser geht dann über die anordnenden Ärzt:innen zuhanden der Vertrauensärzt:innen des Krankenversicherers.  

Anordnende Ärzt:innen können Hausärzt:innen, Psychiater:innen sowie Pädiater sein.

WICHTIG: Terminanfragen können nur von behandelnden Psychotherapeut:innen, per online Booking vereinbart werden. Um die Zusammenarbeit ideal vorzubereiten, bitte ich um persönlichen Kontakt, am besten via E-Mail drschmidinger@hin.ch, mit den jeweiligen Psychotherapeut:innen.

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